Beitrag Ingo Theissen – Graf Schweinitz, Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Wichtiges zur Abfindung!

Wer eine Kündigung erhält – manchmal sogar jene, die noch keine Kündigung bekommen haben –, kämpft häufig um eine Abfindung.

Wichtige Erkenntnisse zur Abfindung sind:

  • Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es normalerweise nicht. (Seltene Ausnahme: § 1a KSchG!)
  • Reichen Sie im Zweifel sofort Kündigungsschutzklage – über Ihrem Anwalt* – ein!
  • Die Höhe der Abfindung hängt im Prinzip vom Verhandlungsgeschick Ihres Anwaltes und der Frage ab, wie wichtig es dem Arbeitgeber* letztlich ist, den Arbeitnehmer* loszuwerden. Je deutlicher es ist, dass der Arbeitnehmer den Kündigungsschutzprozess gewinnt und insoweit in seinem Arbeitsverhältnis bleibt, desto höher liegt der Abfindungsbetrag.
  • Die sogenannte Regelabfindung liegt häufig bei einem halben Monatsentgelt pro Beschäftigungsjahr (sogenannte Faustregel); nicht immer kann man die Regelabfindung durchsetzen!
  • Wie viel Steuern auf die Abfindung entfallen, können Sie mit einem Abfindungsrechner im Internet (z.B.: https://www.smart-rechner.de/abfindung/rechner.php) überprüfen; Sozialabgaben entfallen auf die Abfindung nicht.
  • Denken Sie an die sogenannte 1/5-Regelung (https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=1%2F5+regelung+einfach+erkl%C3%A4rt), mit der sie auf die Abfindung anfallenden Steuern reduzieren können!

Am wichtigsten ist und bleibt, einen qualifizierten Anwalt einzuschalten, der sich im Arbeitsrecht auskennt!

*Der von mir benutzte Begriff „Anwalt“ beinhaltet selbstverständlich keine Vernachlässigung der Kolleginnen! Meine Bezeichnungen „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ umfassen natürlich auch alle Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmerinnen!